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Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten und stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dar. Mit dem Gesetz soll ein grundlegender Systemwandel und auch ein deutlicher Fortschritt unter der Istanbul-Konvention erfolgen: im Gewalthilfegesetz ist ab 2032 ein Rechtsanspruch auf kostenlose und bedarfsgerechte Beratung und Schutz verankert. Damit alle gewaltbetroffenen Frauen und TIN* Personen Beratung und Schutz erhalten, braucht es einen deutlichen Ausbau des Gewalthilfesystems mit einem klaren Fokus auf die Bedarfe von besonders vulnerablen Zielgruppen wie z.B. Frauen mit Behinderungen, wohnungslose Frauen oder Frauen und TIN* Personen mit Fluchtgeschichte.


Das Gewalthilfegesetz (GewHG) ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten und stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dar. Mit dem Gesetz soll ein grundlegender Systemwandel und auch ein deutlicher Fortschritt unter der Istanbul-Konvention erfolgen: im Gewalthilfegesetz ist ab 2032 ein Rechtsanspruch auf kostenlose und bedarfsgerechte Beratung und Schutz verankert.


Qualitätsstandards für Fachberatungsstellen im LF*GG vom 14.10.2025

Im Oktober 2025 hat der LF*GG nach einem verbandsinternen Diskussions- und Abstimmungsprozess Qualitätsstandards für Fachberatungsstellen im LF*GG veröffentlicht.

Die Qualitätsstandards sind als Ziel und Best Practice zu verstehen. Sie dienen dazu, das Beratungsangebot für die Nutzer*innen zu optimieren und qualifizierte Präventions-, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Sie sind keine statischen Normen, sondern eine Richtschnur zur Qualitätssicherung und -entwicklung der einzelnen Fachberatungsstellen im LF*GG.


LF*GG-Stellungnahme zur Frauenhaus-Finanzierung vom 13.01.2023

Die Landtagsfraktion der SPD hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Frauen*- und Kinderschutzhausinfrastruktur eingebracht.
Der LF*GG begrüßt das Ziel, die Finanzierung der Frauen*- und Kinderschutzhäuser so zu verändern, dass alle gewaltbetroffenen Frauen* mit ihren Kindern schnell Zugang zu einem Frauen*haus bekommen können.


LF*GG-Stellungnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg vom 15.06.2022

In Baden-Württemberg gibt es noch keine flächendeckende Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen* durch Fachberatungsstellen. Der LF*GG fordert die Schließung der Versorgungslücken und verweist auf die Notwendigkeit, geschlechtsspezifischer, feministischer Fachberatungsstellen in allen Landkreisen und Kommunen.


LFGG-Stellungnahme zum Förderprogramm des Landes zum Schutz geflüchteter Frauen vom 06.09.2022

Das Land Baden-Württemberg hat im Frühjahr 2022 ein Förderprogramm zum Schutz geflüchteter Frauen* vor geschlechtsspezifischer Gewalt aufgelegt. Der LF*GG hat sich im Herbst erfolgreich für eine Fortsetzung des Förderprogramms ausgesprochen.


GREVIO-Bericht vom 07.10.2022

In Deutschland ist die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ geltendes Recht. Das Expert*innengremium GREVIO hat einen ausführlichen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht.

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Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Istanbul-Konvention, 2011

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Die Konvention hat das Ziel, Frauen* und Mädchen* vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen* zu verhindern und die Rechte von Frauen* zu stärken.

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Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen*, 2020

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff, der Paritätische Gesamtverband und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ZIF haben gemeinsame Forderungen zur Finanzierung der Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen* und ihre Kinder veröffentlicht.

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